Hinweis zur Betreuung
Diese Dokumentation dient ausschließlich der Vermittlung der notwendigen Vorgehensweisen bei Abwesenheit der Eltern, um die Betreuung und Vertretung von Minderjährigen sicherzustellen. Für eine rechtsverbindliche Regelung empfiehlt sich die Konsultation eines Rechtsberaters mit entsprechender Fachkompetenz.
Hinweis: Dieses Beispiel dient der Veranschaulichung und sollte individuell angepasst werden.
Vollmacht für die Betreuung von Kindern bei Abwesenheit der Eltern
Vollmachtgeber/in (Elternteil 1):
Name: Max Mustermann
Geburtsdatum: 01.01.1980
Anschrift: Beispielstraße 1, 12345 Musterstadt
Personalausweis-Nr.: 123456789
Vollmachtgeber/in (Elternteil 2, falls vorhanden):
Name: Erika Mustermann
Geburtsdatum: 02.02.1982
Anschrift: Beispielstraße 1, 12345 Musterstadt
Personalausweis-Nr.: 987654321
Bevollmächtigte Person:
Name: Anna Beispiel
Geburtsdatum: 15.03.1990
Anschrift: Musterweg 5, 12345 Musterstadt
Beziehung zum Kind: Tante
Personalausweis-Nr.: 112233445
Kind/er:
Name: Lisa Mustermann
Geburtsdatum: 10.06.2015
Wohnanschrift: Beispielstraße 1, 12345 Musterstadt
Umfang der Vollmacht:
Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, während der Abwesenheit der Eltern alle notwendigen Entscheidungen für das oben genannte Kind zu treffen. Dazu zählen insbesondere:
- Vertretung in medizinischen Notfällen (z. B. Arztbesuche, Einwilligungen zu Behandlungen)
- Kommunikation mit Schule, Kindergarten oder Betreuungseinrichtungen
- Entgegennahme von Mitteilungen oder Unterlagen
- Betreuung im Alltag, z. B. Freizeitaktivitäten, Übernachtungen, Transport
Gültigkeitszeitraum:
Die Vollmacht ist gültig vom 01.07.2024 bis zum 30.09.2024 oder bis zum schriftlichen Widerruf durch die Eltern.
Die Eltern versichern, dass die bevollmächtigte Person das volle Vertrauen genießt und in der Lage ist, die Verantwortung im oben genannten Umfang zu übernehmen.
Ausgestellt in Musterstadt, am 15.06.2024
Unterschrift Elternteil 1
Unterschrift Elternteil 2 (falls vorhanden)
Unterschrift der bevollmächtigten Person
